Impressum
Information gemäß §5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz
Praxengemeinschaftsname: Therapie am Hof - Praxis für Physiotherapie
DiensteanbieterIn und MedieninhaberIn: Sabrina Saphir, BSc und Doris Haslinger, BSc
Praxisanschrift: Gatternfeld 2, 3362 Öhling
Telefon: 0676/4306508 oder 0677/18089539
E-Mail: [email protected]
Internet: www.therapieamhof.online
Unternehmensgegenstand: freiberufliche Physiotherapeut*innen für alle Kassen (Wahltherapeut*innen)
Aufsichtsbehörde & Prüfung der Berufsberechtigung und Hygienische Aufsicht: BH Amstetten
Zuständiger Berufsverband: Physio Austria, Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs
Berufsbezeichnung: Physiotherapeut*in
Verleihungsstaat: Österreich
Die Tätigkeit unterliegt dem MTD-Gesetz (BGBlNr. 460/1992 in der geltenden Fassung) (https://www.ris.bka.gv.at/bgbl/)
Freiberuflich tätige Physiotherapeut*innen in der Praxis Therapie am Hof:
Sabrina Saphir, BSc
Doris Haslinger, BSc
Sie haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr
Ebenso können Sie allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Patienteninformation und Behandlungsvereinbarung
1. Wichtige Informationen vor Beginn der Behandlung
1.1 Ärztliche Verordnung
Für die Durchführung einer physiotherapeutischen Behandlung ist grundsätzlich eine gültige ärztliche Verordnung erforderlich. Diese wird von einer hierzu berechtigten Ärztin bzw. einem berechtigten Arzt ausgestellt.
Die Verordnung muss folgende Angaben enthalten:
- Ihre persönlichen Daten
- die medizinische Diagnose
- die Anzahl der verordneten Therapieeinheiten
- die verordnete Behandlungsform
Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist ausschließlich im Bereich der Gesundheitsvorsorge möglich. Präventive Leistungen dürfen nur bei Personen ohne behandlungsbedürftige Beschwerden erbracht werden. Sollten bereits Beschwerden, Schmerzen oder Erkrankungen bestehen oder während der Behandlung auftreten, informieren Sie bitte umgehend Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihren Physiotherapeuten.
1.2 Kosten und Abrechnung
Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Umfang der Therapie, dem erforderlichen Zeitaufwand sowie gegebenenfalls nach eingesetzten Materialien. Die aktuellen Honorare werden Ihnen vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
Da die Praxis als Wahltherapie geführt wird und kein Direktvertrag mit den Krankenversicherungsträgern besteht, sind die Behandlungskosten zunächst von Ihnen selbst zu begleichen. Anschließend können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf teilweise Kostenrückerstattung stellen.
Die Höhe eines möglichen Kostenersatzes richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen Ihres Versicherungsträgers. Angaben hierzu erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Krankenkasse.
1.3 Bewilligung durch die Krankenversicherung
Für die Inanspruchnahme eines Kostenersatzes kann eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch den zuständigen Krankenversicherungsträger erforderlich sein. Nach erfolgter Genehmigung, Durchführung der Behandlung und Bezahlung der Honorarnote kann die Rückerstattung entsprechend den geltenden Richtlinien beantragt werden.
1.4 Befunde und Unterlagen
Eine sorgfältige Erstuntersuchung bildet die Grundlage jeder Behandlung. Bitte bringen Sie daher zum ersten Termin sämtliche relevanten medizinischen Befunde, Untersuchungsergebnisse oder Arztberichte mit.
2. Ablauf der Therapie
2.1 Individuelle Betreuung
Während der Behandlungszeit steht Ihnen Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihr Physiotherapeut als persönliche Ansprechperson für organisatorische und fachliche Fragen zur Verfügung.
Gemeinsam werden unter anderem folgende Punkte festgelegt:
- Behandlungsziele
- therapeutische Maßnahmen
- Terminplanung
- Behandlungsdauer
- Behandlungshäufigkeit
- Umfang der Therapie
- voraussichtliche Behandlungskosten
2.2 Leistungsumfang
Die physiotherapeutische Leistung umfasst sämtliche Maßnahmen, die für Ihre Behandlung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
- Befunderhebung und individuelle Therapie
- Beratung und Aufklärung
- Terminorganisation und Verwaltungsaufwand
- Vor- und Nachbereitung der Behandlung
- Erstellung und Bereitstellung von individuellem Therapiematerial
- Führung und Archivierung der Behandlungsdokumentation
- Erstellung zusätzlicher Befundberichte auf Wunsch und gegen gesonderte Verrechnung
Mit Ihrer Unterschrift nach jeder Behandlungseinheit bestätigen Sie die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. Diese Bestätigung kann für die Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenversicherung erforderlich sein.
2.3 Grundsätze der Behandlung
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihr Physiotherapeut erstellt auf Basis der ärztlichen Verordnung und der Erstbefundung einen individuellen Therapieplan. Die Entscheidung über die Annahme der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit Ihnen.
Alle im Rahmen der Behandlung bekannt gewordenen Informationen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ein fachlicher Austausch mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt oder anderen an Ihrer Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen erfolgt ausschließlich zur Optimierung der Therapie und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2.4 Dokumentation
Gesetzliche Vorgaben verpflichten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zur Führung einer Behandlungsdokumentation. Diese verbleibt im Eigentum der Praxis und wird für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt.
Sie haben jederzeit das Recht auf Einsichtnahme und können gegen Kostenersatz Kopien Ihrer Unterlagen anfordern.
3. Kosten und Zahlungsbedingungen
3.1 Behandlungskosten
Die Honorare richten sich nach Art und Dauer der jeweiligen Leistung sowie gegebenenfalls nach dem Materialaufwand. Die gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Honorarliste.
Die voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung werden vor Therapiebeginn mit Ihnen besprochen.
3.2 Zahlungsmodalitäten
Nach Abschluss der Behandlung oder nach Beendigung der verordneten Therapieeinheiten erhalten Sie eine Honorarnote.
Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
- Barzahlung
- Banküberweisung
Der Zahlungstermin ist der Honorarnote zu entnehmen.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % sowie Mahnspesen verrechnet werden:
- Erste Mahnung: € 10,00
- Zweite Mahnung: € 20,00
4. Ihr Beitrag zum Behandlungserfolg
Der Erfolg der Therapie hängt wesentlich von Ihrer aktiven Mitarbeit ab. Dazu gehört insbesondere, dass Sie vollständige Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand, bisherigen Untersuchungen und Behandlungen bereitstellen.
Ebenso wichtig ist die konsequente Umsetzung vereinbarter Übungen und Empfehlungen im Alltag. Sollte die Erreichung der Therapieziele durch mangelnde Mitarbeit gefährdet sein, wird dies offen mit Ihnen besprochen und gemeinsam nach Lösungen gesucht.
5. Terminabsagen
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie die Praxis bitte so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Werktagsstunden vor dem Termin.
Bei kurzfristiger Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann die versäumte Behandlungseinheit in voller Höhe verrechnet werden. Diese Kosten werden von den Krankenversicherungsträgern nicht übernommen.
6. Beendigung der Behandlung
Die Dauer der Behandlung richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der ärztlichen Verordnung. Sollte eine Fortsetzung notwendig sein, ist eine neue ärztliche Verordnung erforderlich.
Die Therapie endet üblicherweise im gegenseitigen Einvernehmen. Sowohl Sie als auch Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihr Physiotherapeut können die Behandlung jederzeit beenden.
Eine vorzeitige Beendigung kann insbesondere dann erfolgen, wenn:
- die Therapieziele nicht erreicht werden können,
- andere Behandlungsformen medizinisch sinnvoll erscheinen,
- die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr vertretbar ist oder
- vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
Verrechnet werden ausschließlich die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen sowie gegebenenfalls nicht fristgerecht abgesagte Termine.
7. Beantragung der Kostenrückerstattung
Zur Beantragung einer Kostenrückerstattung reichen Sie die bewilligte ärztliche Verordnung sowie die Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Die Auszahlung erfolgt gemäß den jeweils geltenden Tarifbestimmungen auf das von Ihnen angegebene Konto oder per Postanweisung.
Über die ungefähre Höhe einer möglichen Rückerstattung informiert Sie Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihr Physiotherapeut gerne. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Versicherungsträger.
8. Honorarliste (Stand Mai 2026)
- Einzelphysiotherapie 30 Minuten: € 55,00
- Einzelphysiotherapie 45 Minuten: € 80,00
- Einzelphysiotherapie 60 Minuten: € 105,00
- Heilmassage 15 Minuten: € 25,00